Unsere Kampagnen – aktuell

Brandenburger Volksinitiative „Artenvielfalt retten“

Die Aurelia Stiftung hat im Frühjahr 2019 gemeinsam mit den Naturschutzverbänden Nabu, BUND, NaturFreunde und Grüne Liga die Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ gestartet. Anliegen der Initiator*innen ist es, dem durch zahlreiche Studien belegten dramatischen Artenschwund bei Insekten, Feldvögeln, Amphibien und Pflanzen aktiv entgegenzuwirken. Mit der Volksinitiative wurden konkrete Gesetzesvorschläge für bessere Rahmenbedingungen für Artenvielfalt vorgelegt. Nach einem mehrmonatigen Dialogprozess mit den Landnutzerverbänden und dem Brandenburger Landtag wurde im März 2021 eine gemeinsame Beschlussvereinbarung gefasst und an die Landtagspräsidentin übergeben.

Jahre der agrar- und umweltpolitischen Tatenlosigkeit in Brandenburg durch SPD-geführte Ministerien machten die Volksinitiative „Artenvielfalt retten“ dringend nötig, um dem Insekten- und Artensterben entgegenzutreten. Die Biodiversitätskrise ereignet sich nicht in der Ferne, sondern auch vor unserer Haustür in Brandenburg. Die „Krefelder Studie“ hat den Insektenrückgang seit 1990 um über 70 % dokumentiert und das Insektensterben damit in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Der Rückgang wurde auch in Brandenburger Schutzgebieten nachgewiesen. Durch die dreistufige Volksgesetzgebung, welche mit der Volksinitiative beginnt, ist es möglich Forderungen und konkrete Gesetzesvorschläge an den Landtag zu adressieren und im Zweifel in der letzten Stufe per Volksentscheid den Bürger*innen zur Abstimmung zu stellen. Wir legten mit unserer Volksinitiative einen umfassenden Gesetzesvorschlag mit weiteren Forderungen vor, wofür wir über 72.000 Unterschriften sammelten und das nötige Quorum von Unterschriften von 20.000 um fast das Vierfache überschritten.

Kern unseres Gesetzesvorschlags ist die Ausrichtung der Agrarförderkulisse auf Artenvielfalt statt Einfalt und eine Umsetzung eines Pestizid- und Kunstdüngerverbots in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten sowie auf Gewässerrandstreifen. Die hieraus resultierenden Bewirtschaftungserschwernisse für landwirtschaftliche Betriebe sollen nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen führen, sondern kompensiert werden. Das wäre nach geltender Rechtslage durchaus möglich! Die Agrarförderpolitik ist in hohem Maße dafür verantwortlich, ob Betriebe die möglichen Veränderungen mitgehen können oder nicht.

Verfassungsklage um Zulässigkeit

Nach der Einreichung der gesammelten Unterschriften erklärte der Landtag die Volksinitiative für „unzulässig“, einem Gutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes folgend, wonach die Volksinitiative gegen das „Koppelungsverbot“ verstoße. Demnach dürfen verschiedene Anliegen nicht mit einer Volksinitiative behandelt werden. Erstmalig in der Landesgeschichte wird sich aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen auf das Koppelungsverbot berufen. Wir sind der Auffassung, dass komplexe Probleme wie das Artensterben auch mit komplexen Mitteln begegnet werden müssen. Sowohl unsere Forderungen zur Landwirtschaftsförderung als auch die ordnungsrechtlichen Maßnahmen haben eindeutig Artenvielfalt zum Ziel. Um diese für die direkte Demokratie grundsätzlichen Fragen zu klären, klagen wir in Brandenburg beim Landesverfassungsgericht.

Dialogprozess im Landtag

Unabhängig von den Fragen um die Zulässigkeit haben wir einem Dialogprozess im Landtag zugestimmt. Dabei stehen drei Vertreter der Volksinitiative (unter anderem Aurelia-Agrarreferent Johann Lütke Schwienhorst) mit Vertreter*innen der Landnutzerverbände und fachpolitischen Vertreter*innen der Landtagsfraktionen im Austausch. Verhandelt werden rechtliche Regelungen für mehr Artenvielfalt, die von allen Beteiligten mitgetragen werden können.

Nach mehrmonatigen Verhandlungen wurde im März 2021 eine gemeinsame Beschlussvereinbarung zum weiteren Vorgehen unterzeichnet und an Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke übergeben. Wir erwarten nun, dass der Landtag die Beschlüsse zügig umsetzt, und werden weiter darauf hinarbeiten, dass die von uns erzielten Ergebnisse in Brandenburg auch eine Signalwirkung für weitere Bundesländer haben werden.

Hier finden Sie einen aktuellen Bericht zu den Verhandlungsergebnissen der Volksinitiativen.

Finanzierung

Seit März 2019 trägt Aurelia-Agrarreferent Johann Lütke Schwienhorst zum Erfolg der Volksinitiative bei. Um dies zu ermöglichen, ist die Aurelia Stiftung mit 12.000 € in Vorleistung gegangen. Der Mittelbedarf kann sich je nach Entwicklung der Verfassungsklage noch erhöhen. Um hierfür handlungsfähig zu sein, streben wir zunächst eine Kostendeckung der noch nicht finanzierten 10.000 € an.

 

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