Unsere Projekte – abgeschlossen

Glyphosat – Überprüfung von Pestizidzulassungen

Die Zulassung von Glyphosat wurde jenseits transparenter Verfahrensregeln zweimal von der EU-Kommission verlängert (2015 und 2017). Die EU-Kommission hätte die Zulassung angesichts des Krebsverdachts sowie der nachweislich schädlichen Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität und insbesondere auf die Gesundheit von Blütenbestäubern auslaufen lassen müssen. Die Aurelia Stiftung hat sich im Rahmen dieses Projekts juristisch und politisch dafür eingesetzt, dass Umweltverbände das Recht erhalten, derartige Entscheidungen der EU-Kommission gerichtlich überprüfen zu lassen.

Klagen vor dem EuG und EuGH

Die wiederholt erfolgten Verlängerungen der Glyphosat-Zulassung durch die EU-Kommission waren nach Auffassung unserer Anwaltskanzlei [GGSC] rechtswidrig. Das Glyphosat-Konsortium als Antragsteller hatte seine Aufgabe nicht erfüllt, binnen der vorgeschriebenen Fristen wissenschaftlich dokumentierte Hinweise auf humantoxikologische Probleme (Krebsverdacht) zu entkräften. Es ist die Pflicht der Hersteller, in solchen Fällen Defizite der Risikoprüfung umgehend auszuräumen.

Die EU-Kommission wiederum hätte die Zulassung für Glyphosat 2015 angesichts des nicht geklärten Risikos auslaufen lassen und damit dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragen müssen. Stattdessen hat sie jenseits der klaren Verfahrensregeln die Zulassung von Glyphosat zweimal verlängert (2015-2017). Derart fragwürdige Pestizidzulassungen müssen endlich gerichtlich überprüft werden können, um ein Gegengewicht zu den politischen Kräfteverhältnissen und industriefreundlichen Verfahren zu schaffen.

Mit Mellifera e.V. klagten wir auf eine gerichtliche Feststellung des Überprüfungsanspruches bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Jahr 2017 haben wir eine Überprüfung der unseres Erachtens rechtswidrigen Verlängerung der Zulassung von Glyphosat durch die EU-Kommission beantragt. Die Kommission hat sich vor dem Europäischen Gericht erfolgreich gegen unseren Anspruch auf diese Überprüfung gewehrt. Wir haben Widerspruch gegen das Urteil eingelegt und sind damit vor den EuGH gezogen. Wegen des Stellenwerts des Verfahrens hat Bayer, als Zulassungsinhaber von Glyphosat, im Sommer 2019 seine Prozessbeteiligung beantragt. Dem wurde stattgegeben.

Der EuGH hat unsere Forderung in letzter Instanz im September 2020 abgewiesen und entschieden, dass Umweltverbände nach geltendem Unionsrecht Genehmigungen für Pestizidwirkstoffe grundsätzlich nicht von den Unionsgerichten überprüfen lassen können. Ihr Klagerecht beschränkt sich nach Auffassung des Gerichts auf „Verwaltungsakte“. Die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung sei hingegen eine gesetzesähnliche Handlung gewesen. Das Gericht bezieht sich dabei auf eine EU-Verordnung, die im Widerspruch zu der völkerrechtlich bindenden Aarhus-Konvention steht. Diese garantiert ein umfassendes Überprüfungs- und Klagerecht von Umweltverbänden bei umweltrelevanten Entscheidungen der EU-Kommission.

 

Umsetzung der Aarhus Konvention

Nach Klärung und Analyse der juristischen Lage im Detail konnten wir einen politischen Schritt gehen. Wir haben den Deutschen Naturschutzring (DNR) als Umweltdachverband gewonnen, sich mit uns für dieses grundlegende Recht von Umweltverbänden einzusetzen. Mit dem DNR und damit unzähligen deutschen Umweltorganisationen richten wir uns an die EU-Kommission und die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass uns der Überprüfungs- und Klageanspruch der Aarhus-Konvention gewährt wird. Denn nur wenn die Umweltverbände fragwürdige Pestizidzulassungen überprüfen lassen können, sind sie auch in der Lage, ein notwendiges Gegengewicht zu den Entscheidungen der Kommission zu bilden. Diese sind bisher überwiegend von der Kooperation zwischen Herstellern und den Behörden geprägt. Das Gerichtsverfahren zeigt diesen Konflikt juristisch in aller Deutlichkeit auf. Die Aurelia Stiftung fordert mit dem DNR eine Anpassung des Unionsrechts, damit die Umweltverbände ihre Aufgabe auch in dem für Bienen und Umwelt kritischen Bereich der Pestizid-Wirkstoffe erfüllen können.

Hier geht es zum Schreiben von Aurelia zur Umsetzung der Aarhus-Konvention in der EU und Überprüfung von EU-Entscheidungen durch Umweltverbände.

 

Glyphosat – mehr als nur ein Pflanzen-Killer

Glyphosat ist ein Totalherbizid, das jegliche grünen Pflanzen abtötet und für die konventionelle Landwirtschaft zu einem wichtigen Produktionsmittel geworden ist. Der Einsatz von Glyphosat ist direkt und indirekt wesentlich mitverantwortlich für das rasante Artensterben bei Pflanzen, Insekten und Vögeln. Denn das von dem Herbizid („Unkraut“-vernichter) abhängige intensive System der Agrarproduktion hat zu massiven Veränderungen unserer Landschaft geführt. Den Wildlebenden Tieren werden die Nist- und Nahrungsgrundlagen entzogen.

Glyphosat verursacht auch direkte Schäden. So dokumentierte zum Beispiel Prof. Dr. Dr. h.c. Randolf Menzel (FU Berlin) Orientierungsstörungen der Honigbienen durch Glyphosat.

Der Wirkstoff wird weltweit auch zur Sikkation (frühere Abreife von Getreide) eingesetzt. Nicht nur der Wirkstoff Glyphosat steht im dringenden Verdacht gesundheitsschädlich für Mensch und Tier zu sein, sondern auch die Zusatzstoffe in Produkten wie Roundup (Bayer/Monsanto), sowie deren Metaboliten (Abbauprodukten).

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