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Brandenburger Insektendialog: Volksinitiativen präsentieren Ergebnisse

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Brandenburger Volksinitiativen zum Insektenschutz übergeben Moderationsergebnis an Landtagspräsidentin. Artenvielfalt profitiert von erfolgreichem Dialog zwischen Naturschutz und Landnutzung – umfassende Vereinbarung zwischen Volksinitiativen mit klarem Auftrag an Parlament und Verwaltung getroffen.

Die von der Aurelia Stiftung mitinitiierte Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ und die Volksinitiative der Landnutzerverbände „Mehr als nur ein Summen – Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren!“ haben heute eine gemeinsame Beschlussvereinbarung zum weiteren Vorgehen unterzeichnet und an Landtagspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke übergeben. Das Dokument ist Ergebnis eines mehrmonatigen Moderationsverfahrens zur Zusammenführung der beiden Volksinitiativen.

Im Februar 2020 hatten sich die beiden Volksinitiativen von Naturschützer*innen und Landnutzer*innen mit aktiver Unterstützung von Landtagsabgeordneten auf ein Dialogverfahren verständigt. Ziel beider Seiten war es, Regelungen für einen verbesserten Arten- und Insektenschutz bei Ausgleich der sich daraus ergebenden Belastungen für die Landwirte zu finden. Möglich war dieser Prozess auch durch die Zusage des parlamentarischen Raumes geworden, dass das Ergebnis im Fall einer erfolgreichen Verständigung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Mit der heutigen Übergabe des Beschlusspapieres an die Landtagspräsidentin ist dies gelungen.

„Wir übergeben die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse an Politik und Verwaltung mit dem Vertrauensvorschuss, dass diese verlässlich beschlossen und umgesetzt werden“, betont Henrik Wendorff, Vorstand im Forum Natur und Vertreter der Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen!“. Friedhelm Schmitz-Jersch, einer der drei Vertreter der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“ freut sich: „Verbindliche Reglungen zum Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Naturschutz- und FFH-Gebieten, kombiniert mit einem finanziellen Ausgleich für die Landwirte – das ist ein guter Tag für Brandenburg!“

Laut Vereinbarung sollen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten ab Januar 2023, in FFH-Gebieten, die nicht als Naturschutzgebiete geschützt sind, ab Januar 2028 verboten werden. Ebenso sind verbindliche Regelungen für Gewässerrandstreifen mit ganzjähriger Begrünung gefunden worden. Viele der vereinbarten Maßnahmen betreffen auch den Siedlungsraum, ebenso sind Regelungen für Fragen der Verpachtung landeseigener Flächen, zur Insektenforschung, zur Waldwirtschaft und zur Weidetierhaltung definiert worden. Das Gesamtpaket umfasst mehrere Bestimmungen auf der Ebene eines Artikelgesetzes und insgesamt 12 parlamentarische Beschlussanträge. Die finanziellen Auswirkungen, die im Landeshaushalt und in den Förderprogrammen abzusichern sind, runden die Vereinbarung in einem gesonderten Hauptkapitel ab.

Die Vertreter*innen beider Volksinitiativen bewerten das gesamte Verfahren, welches sich über fast ein Jahr in elf Dialogrunden erstreckt hat, als genauso erfolgreich wie beispielgebend für politische Verständigungen dieser Art. Es ist ein bedeutsames und weitreichendes Ereignis, dass sich klassische Landnutzerverbände zusammen mit den Naturschutz- und Umweltverbände auf ein solches Ergebnis verständigen konnten, aus dem wichtige Impulse für den Arten- und Insektenschutz und für die Entwicklung der brandenburgischen Kulturlandschaft zu erwarten sind.

Johann Lütke Schwienhorst, Agrarreferent der Aurelia Stiftung, erklärt: „Die Ergebnisse des Dialogprozesses sind ein richtungsweisender Schritt für mehr Artenvielfalt und weniger Pestizideinsatz in der Agrarlandschaft. Pestizidfreie Schutzgebiete und flächendeckende Gewässerrandstreifen, wie wir sie jetzt vereinbart haben, bilden zugleich die Grundlage dafür, die Gesundheit der Bienen und anderen Bestäuberinsekten sowie deren Bestände künftig besser zu schützen. Wir erwarten, dass der brandenburgische Landtag die von uns verhandelten Beschlüsse nun auch zügig umsetzt, und hoffen, dass sie eine Signalwirkung auch für andere Bundesländer haben werden.“

Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender NABU Brandenburg, erklärt: „Wir wollten einen eindeutigen Schutz durch klare Regelungen bei gleichzeitigem finanziellem Ausgleich für die Landwirte erreichen. Das ist uns gemeinsam gelungen. Wir sind froh, dass nach einer Übergangszeit ab 2023 chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel aus allen Naturschutzgebieten und ab 2028 diese Mittel auch aus den FFH-Gebieten, die nicht Naturschutzgebiete sind, verbannt sind. Darüber hinaus ist in allen Naturschutz- und FFH-Gebieten ab 2028 der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern untersagt. Gewässerrandstreifen, die ebenfalls ab 2023 dauerhaft begrünt und frei von allen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sein müssen, tragen wesentlich zur Reinhaltung der Gewässer und damit zur Sicherung der Artenvielfalt bei. Die Landwirtschaftsförderung soll darüber hinaus wirksamer auf den Arten- und Insektenschutz ausgerichtet werden. Trotz unterschiedlicher Interessen und Ausgangslage war dieses Ergebnis möglich. Dieses gegenseitige Verständnis sollten wir auch künftig für die Zusammenarbeit nutzen.“

Henrik Wendorff, Geschäftsführer Forum Natur Brandenburg, erklärt: „Wir haben erreicht, dass eine Reihe unserer Forderungen, wie die Einrichtung eines Kulturlandschaftsbeirates oder auch der Sitz im Stiftungsrat des Naturschutzfonds Brandenburg, bereits vor dem heutigen Ergebnis umgesetzt werden konnten. Darüber hinaus sind nun weitere klare Regelungen getroffen worden, für die es feste Vereinbarungen für die dringend notwendige finanzielle Begleitung gibt. Bei Weidetierhaltung und Gewässerrandstreifen betreten wir zudem Neuland. Wir geben mit diesem Ergebnis auch ein großes Stück Vertrauensvorschuss in die politischen Hände von Parlament und Verwaltung. Verbunden mit dem vereinbarten gemeinsamen Umsetzungsgremium sehen wir jedoch die einmalige Chance, dass zukünftig Forderungen der Gesellschaft mit der Frage nach der Betroffenheit von Bauern und Weidetierhaltern, Waldbesitzern, Fischern und Anglern und allen anderen Landnutzern, verbunden werden. Dies könnte in der Tat ein neuer gemeinsamer Weg in der Agrar- und Umweltpolitik, mit einer Verlässlichkeit für die kommenden Jahre, werden.“

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