Aktuelles

Neonicotinoide im Raps: Weiter ein Problem für Bienen und Imkereien

Veröffentlicht am

Untersuchungen der Aurelia Stiftung legen nahe, dass die Belastung von Rapshonig durch Insektengifte (sog. Neonicotinoide) insgesamt rückläufig ist. In zehn Honigproben wurde allerdings der EU-weit verbotene Wirkstoff „Thiacloprid“ nachgewiesen. Dieses Neonicotinoid hätte in der Rapsanbausaison 2021 überhaupt nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen.

Die Aurelia Stiftung hat Rapshonige aus ganz Deutschland auf Neonicotinoide untersucht, um nachzuprüfen, ob die geltenden Anwendungsverbote und -auflagen für diese Pestizidwirkstoffe tatsächlich eingehalten werden.

Übersicht der wichtigsten Ergebnisse:

  • In insgesamt 16 der 152 untersuchten Proben wurden Neonicotinoide nachgewiesen, sprich 10.5% der Honige sind mit Neonicotinoiden belastet (bei einer Nachweisgrenze von 5µg/kg). Gefunden wurden die zwei Wirkstoffe Acetamiprid und Thiacloprid. Beide sind für Bienen bereits in sehr geringen Dosen hochgiftig.
  • vier Proben, demnach 2,6% der Proben, überschreiten den MRL-Grenzwert, also die rechtlich zulässige Höchstmenge an Pestizidrückständen. Davon überschreiten drei Proben den Grenzwert von Acetamiprid (50µg/kg).
  • In zehn Proben, also etwa in jedem fünfzehnten Honig, wurde das EU-weit verbotene Neonicotinoid Thiacloprid gefunden. Das entspricht 6,6% der Proben. Eine Probe überschreitet dabei den MRL Grenzwert, der bei Thiacloprid bei 200µg/kg liegt.

Den detaillierten Projektbericht können Sie hier nachlesen:

Zum Projektbericht (PDF)

 

Zusammenfassend lässt sich eine erfreuliche Verbesserung der Belastung vom Rapshonig durch Neonicotinoide feststellen. Der Nachweis von Thiacloprid in zehn Proben ist jedoch als problematisch einzustufen. Dieser Neonicotinoid-Wirkstoff wurde im August 2020 aus humantoxikologischen Gründen EU-weit verboten. Die Verkaufs- und Verbrauchsfristen für Thiacloprid enthaltende Spritzmittel endeten in Deutschland am 3. Februar 2021.

Da der Wirkstoff gewöhnlich zur Rapsblüte im April bis Mai gespritzt wird, war eine Spritzung in der Rapsanbausaison 2021 nicht mehr zulässig. Unsere Untersuchungsergebnisse legen nahe, dass Rapsanbauer*innen dennoch Restbestände ausgebracht haben. Offensichtlich wurde das Verbot mangelhaft umgesetzt bzw. von den für den Vollzug zuständigen Pflanzenschutzbehörden nicht ausreichend überwacht. Hier besteht dringend weiterer Handlungsbedarf bei den zuständigen Behörden, um den Schutz von Bienen und Bestäubern auch wirklich zu gewährleisten.

Um die Anwendung von Neonicotinoiden im Raps kritisch im Blick zu behalten und für eine verbesserte Datenlage zur Neonicotinoid-Belastung im Frühjahrsblütenhonig zu sorgen, beabsichtigen wir die Untersuchungen mit Rapshonig von 2022 zu wiederholen.

Ein besonderer Dank an alle, die das Projekt mit einer Spende unterstützt haben! Eine Probe hat uns 40 Euro gekostet (statt regulär 60 Euro). Hinzu kommen Projektkosten in Form von Arbeitszeit für Recherche, Aufbereitung der Ergebnisse und Öffentlichkeitsarbeit. Da das Projekt noch nicht ausreichend finanziert ist, freuen wir uns über weitere Spenden!

Mehr zum Projekt

Ansprechpartner

top

Newsletter abonnieren

Mit dem Aurelia Newsletter bleiben Sie am Puls unserer Arbeit als Anwältin der Bienen.
Er ist kostenlos und jederzeit einfach kündbar.