Aktuelles

Exportstopp für verbotene Pestizide angekündigt

Veröffentlicht am

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will bis zum Ende des Jahres ein nationales Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide auf den Weg bringen. Die Aurelia Stiftung begrüßt diesen längst überfälligen Schritt und fordert, dass ein solches Verbot für sämtliche Wirkstoffe und Pestizidprodukte gelten muss, die aufgrund ihrer Risiken für Mensch und Umwelt in der EU verboten wurden.

Pestizide, die in der EU aufgrund von Gesundheits- oder Umweltrisiken verboten sind, dürfen dennoch weiter in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten produziert werden. Sie werden hierzulande weiter tonnenweise hergestellt und anschließend in Länder mit geringeren Gesundheits- und Umweltschutzstandards verschifft. Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurden im letzten Jahr 8.525 Tonnen nicht zugelassener Pestizide aus Deutschland ausgeführt.

Dieser Doppelstandard im europäischen Pestizid-Handel wird von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen, darunter der Aurelia Stiftung, seit Langem scharf kritisiert. Denn dadurch wird billigend in Kauf genommen, dass Herstellerfirmen wie Bayer oder BASF weiter Gewinne auf Kosten der Gesundheit von Millionen von Menschen außerhalb der EU machen. Besonders in Ländern des globalen Südens sind Menschen von Pestizidvergiftungen, chronischen Folgeerkrankungen oder pestizidbedingten Umweltschäden betroffen.

Die amtierende Bundesregierung hatte deshalb in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Export von nicht zugelassenen Pestiziden künftig verbieten zu wollen. In dieser Woche hat nun das BMEL in einer Pressemitteilung angekündigt, bis Ende 2022 einen Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung erarbeiten zu wollen. Bis zum Frühjahr 2023 soll die Verordnung umgesetzt und verabschiedet sein. Die Bundesregierung verspricht zudem, sich im Weiteren gemeinsam mit Frankreich für einen EU-weiten Exportstopp einzusetzen. Dieser Schritt ist sehr wichtig, weil die Konzerne ihre Produktion ansonsten einfach in andere EU-Länder verlagern können, in denen bisher kein Exportverbot gilt.

Aus Sicht der Aurelia Stiftung ist das angekündigte Exportverbot ein längst überfälliger Schritt. Es wird hoffentlich dazu führen, dass weniger Menschen außerhalb der EU durch gesundheitsgefährdende Pestizide zu Schaden kommen. Allerdings greift die Ankündigung der Bundesregierung, das Exportverbot lediglich auf gesundheitsschädliche Pestizide beschränken zu wollen, zu kurz. Auch Pestizide, die in der EU aufgrund von Umweltrisiken verboten sind, kommen in Drittländern noch immer zum Einsatz, schädigen dort Ökosysteme und heizen das globale Artensterben an. Es wäre deshalb nur konsequent, die Ausfuhr sämtlicher in der EU verbotenen Pestizidwirkstoffe und -produkte zu verbieten.

Wie ein solches Exportverbot rechtlich umzusetzen ist, legt ein kürzlich veröffentlichtes Rechtsgutachten dar, das im Auftrag von zivilen Organisationen wie der Heinrich-Böll-Stiftung, dem Inkota-Netzwerk und dem Pestizid Aktions-Netzwerks (PAN Germany) erarbeitet worden ist.

top

Newsletter abonnieren

Mit dem Aurelia Newsletter bleiben Sie am Puls unserer Arbeit als Anwältin der Bienen.
Er ist kostenlos und jederzeit einfach kündbar.