Brandenburger Volksinitiative ruft Landesverfassungsgericht an

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Für die Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“ hat Prof. Dr. Arne Pautsch als beauftragter Prozessvertreter das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg angerufen. Er hat beantragt, die Volksinitiative für zulässig zu erklären.

Am 13. Januar 2020 haben die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative 73.052 Unterschriften an den Landtag übergeben, weit mehr als das Dreifache der erforderlichen 20.000 Unterschriften. Die Landtagspräsidentin hat daraufhin Anfang März in einem formlosen Schreiben mitgeteilt, dass der Hauptausschuss des Landtages die Volksinitiative für unzulässig erklärt habe. Zuvor hatte der parlamentarische Beratungsdienst (PBD) im brandenburgischen Landtag überraschend ein Gutachten vorgelegt, das der Volksinitiative vorwirft gegen formale Kriterien zu verstoßen.

„Das Schreiben der Landtagspräsidentin enthält keine Erwägungen oder Gründe, warum der Hauptausschuss die Volksinitiative für unzulässig erklärt hat. Erst wenn diese Gründe bekannt gegeben werden, ist eine effektive Rechtsverfolgung möglich. Ich habe deshalb zunächst beim Landesverfassungsgericht beantragt, dass mir insoweit sämtliche Vorgänge des Hauptausschusses zugänglich gemacht werden“, erklärt Prof. Arne Pautsch. Er ist Professor des öffentlichen Rechts und Direktor des Instituts für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.

„Wir haben die Verpflichtung gegenüber den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für mehr Artenschutz und gegen Pestizideinsatz und Artensterben eingesetzt haben, die Zulässigkeit der Volksinitiative zu erreichen. Es geht aber auch um den Wert der Volksabstimmung nach unserer Landesverfassung. Bei der Erarbeitung der Verfassung 1991 hatte die Ausgestaltung der direkten Demokratie eine besondere Bedeutung. Wir Vertreter der Volksinitiative sind überzeugt, dass unsere Initiative zulässig ist und wollen zugleich den Stellenwert der direkten Demokratie durch die Anrufung des Landesverfassungsgerichtes verteidigen“, so Friedhelm Schmitz-Jersch, einer der Vertreter der Volksinitiative und Vorsitzender des NABU Brandenburg.

Stand der Verhandlungen mit den Landnutzerverbänden

An der Mitte Februar getroffenen Vereinbarung mit der Volksinitiative “Mehr als nur ein Summen – Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren” sowie den Koalitionsfraktionen des Landtags halten wir weiterhin fest. In einem moderierten Diskussionsprozess sollen nun die Forderungen beider Volksinitiativen in einem gemeinsamen Gesetzesentwurf zusammengeführt werden. Der Beginn des Diskussionsprozesses war für den April geplant, bis Mitte des Jahres 2020 sollten Ergebnisse vorliegen. Aufgrund der aktuellen Lage im Zuge der Corona-Pandemie ist es allerdings unklar, wann und wie dieser beginnen kann.

Ziel ist es, konkrete gesetzliche Festlegungen und Regelungen zu finden – und dazu gehören auch neue oder erweiterte ordnungsrechtliche Mindeststandards. Darüber hinaus soll ein gesetzlich geregelter finanzieller Ausgleich für Landnutzer geschaffen werden. Das MLUK (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) wird in den Prozess mit eingebunden. Das mögliche Artikelgesetz soll dann zur Beschlussfassung im Landtag vorgelegt werden.

 

Johann Lütke Schwienhorst, Agrarreferent der Aurelia Stiftung und ebenfalls Vertreter der Volksinitiative, sieht in diesem Vorgehen gute Chancen auf eine Einigung mit den Landnutzerverbänden und konstruktive politische Lösungen: „Es ist uns wichtig, innerhalb eines kurzen Zeitraumes zu konkreten, gesetzlichen Veränderungen kommen zu können – damit es anders läuft als bei dem Volksbegehren zur Massentierhaltung. Dafür haben wir natürlich unsere roten Linien gezogen, die unsere Kernforderungen beinhalten. Es ist jetzt eine einmalige Chance, dass alle Seiten gemeinsam in den Dialog treten. In der neuen Landesregierung sind durchaus auch der politische Willen und das Bemühen erkennbar, Landwirtschaft und Naturschutz für die Zukunft zusammen zu bringen. An diesem Ziel sollten alle Beteiligten mitarbeiten!“

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