Europäisches Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Verbots der Neonicotinoide

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Heute dürfen wir über einen großen Erfolg berichten. Das Europäische Gericht in Luxemburg hat bestätigt, dass die EU Kommission im Jahr 2013 die Anwendung einiger Neonicotinoide zu Recht eingeschränkt hatte. Bayer, BASF und Syngenta hatten dagegen geklagt. Es ging um Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe.

Drei der Imkerverbände unseres Bündnis zum Schutz der Bienen wurden als Prozessbeteiligte zugelassen. So war es möglich, mit der fachlich imkerlichen Expertise und unserer ehrenamtlich tätigen wissenschaftliche Task Force, einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen beizutragen. Die Urteile sind ein wichtiger Sieg für die Bienen und zeigen der industriellen Landwirtschaft Grenzen auf.

In den Verfahren wurden wieder die massiven Defizite bei der Zulassung von Pestiziden deutlich. Dementsprechend stellen wir unermüdlich unsere politischen Forderungen. Als Anwälte der Bienen sind wir nicht nur vor Gericht tätig. In der letzten Woche waren wir zum Beispiel beim ersten Empfang der neuen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner dabei und setzen alles daran über unterschiedliche Wege die Situation der Bienen mit qualifiziertem Input zu verbessern. Sei es in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Naturschutzring bei dem Insektenschutz oder mit Positionen zur nächsten EU Agrarförderperiode.

Unsere zentrale politische Forderung in Bezug auf Pestizide ist die Anpassung der Risikoprüfungen an die Wirklichkeit der in der Landwirtschaft verwendeten modernen Wirkstoffe. Es müssen im Rahmen einer Zulassung endlich auch nervenschädigende und andere, nicht unmittelbar tödliche Effekte untersucht werden. Ebenso die dauerhafte Belastung der Bienen mit Agrar-Pestiziden und die Wechselwirkung verschiedener Wirkstoffe. Das ist bisher nicht der Fall! Und wir brauchen uns nicht darüber zu wundern, dass die neuen Insektizide, die jetzt als Ersatz der verbotenen zum Einsatz kommen, wiederrum Bienen krank machen und schwächen.

Das aktuelle Urteil ist gut für die Blütenbestäuber, die Biodiversität und unsere Zukunft. Es hilft uns zu wirken. Dabei sind wir auf Ihre Spenden angewiesen. Die Aurelia Stiftung hat keine nennenswerten Vermögenserträge mit der sie solche Projekte finanzieren könnte. Wir brauchen Ihr persönliches Engagement!

Hier finden Sie unsere Pressemitteilung und die Stellungnahme unserer Anwälte, sowie das Urteil des Europäischen Gerichts.

Pressemitteilung Stellungnahme Kanzlei Urteil EUG

Zum Projekt “Neonicotinoide beim Europäischen Gerichtshof”

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