Unsere Projekte – abgeschlossen

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Honig

Im Jahr 2005 hat eine bayerische Forschungsanstalt gentechnisch veränderten Mais von Monsanto angebaut. Der Anbau von MON810 musste unweigerlich zur Verunreinigung des Honigs von Imker*innen in der Nähe der Versuchsfelder führen. Aurelia-Vorstand Thomas Radetzki erkannte das frühzeitig und machte Imker*innen ausfindig, die bereit waren, ihren Honig auf Genpollen hin analysieren zu lassen. Für die Imker*innen hatte der Nachweis des Eintrags drastische Folgen: Ihr Honig war nicht mehr verkehrsfähig und musste vernichtet werden. Am bekanntesten wurde 2007 der Fall von Karl-Heinz Bablok.

Dank der Unterstützung des von Radetzki gegründeten „Bündnisses zum Schutz der Bienen“ konnten die Imker*innen mustergültige Klagen führen. Nach sechs Jahren durch alle Instanzen wurde 2011 das international diskutierte, sogenannte „Honig-Urteil“ vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gesprochen. Zudem wurde Bablok im Jahr 2015 Schadensersatz gezahlt.

Ziel: 260.000 €erreicht
Projektträger: Aurelia Stiftung
Zeitraum: abgeschlossen

Schon vor 2005 hat sich Thomas Radetzki intensiv mit den Problemen, die beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entstehen, auseinandergesetzt. Als der „Genmais“ MON810 von Monsanto schließlich versuchsweise in Deutschland angebaut wurde, machte Radetzki sich auf die Suche nach Imker*innen im Umkreis von Genmais-Anbauflächen. Gefunden hat er unter anderen Karl-Heinz Bablok in Bayern, neben dessen Bienenhaus ein Versuchsanbau stattfand. Bablok musste seinen nachweislich mit gentechnisch veränderten Pollen belasteten Honig aus dem Verkehr ziehen. Doch wer war verantwortlich? Und wie können Imker künftig vor dem unfreiwilligen Eintrag geschützt werden?

Ursprung für das erste Bündnis zum Schutz der Bienen

Der Fall gab Thomas Radetzki den Anlass, das erste „Bündnis zum Schutz der Bienen“ zu gründen. Vor dem EuGH, dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und in den Vorinstanzen wurden Karl-Heinz Bablok und die anderen Imker*innen durch die Berliner Anwaltskanzlei [GGSC] vertreten. Seitdem ist Dr. Achim Willand von [GGSC] als Anwalt für die Bündnisse zum Schutz der Bienen tätig und recherchiert für die jeweiligen Anlässe, ob die Anliegen gerichtlich durchsetzbar sein könnten und wer als Kläger*in legitimiert ist. Bei Aussicht auf Erfolg werden gerichtliche Klagen geführt.

Das „Honig-Urteil“

Nachdem sämtliche Instanzen durchlaufen waren, kam es im September 2011 zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg: Mit transgenen Pollen verunreinigter Honig darf nicht mehr verkauft werden, er muss vernichtet werden. Es sei denn, der transgene Organismus hat eine Lebensmittelzulassung, die Honig als Lebensmittel ausdrücklich einschließt. Beim Gentech-Mais MON 810 fehlte eine solche Zulassung.

Schadensersatz für Bablok

Nach jahrelangem Rechtsstreit ist es schließlich zu einem Vergleich gekommen: Bablok hat vom Freistaat Bayern 6.000 Euro Schadensersatz für seinen gentechnisch verunreinigten, nicht verkaufsfähigen Honig erhalten.

Änderung der Honig-Richtlinie

2014 hat sich eine Mehrheit des Umweltaus­schusses im Europaparlament dafür ausge­sprochen, die Bewertung des Pollens in der Honig-Richtlinie so zu verändern, dass dem Urteil des EuGHs der Boden entzogen wurde.

Das „Bündnis zum Schutz der Bienen“ kritisierte die Änderung. Denn dadurch verloren Imker*innen den Schutz- und Schadensersatzanspruch, den die höchsten Richter*innen der EU mit ihrem Urteil gewährleisten wollten.

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