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Wir klagen gegen Glyphosat! Sind Sie dabei?

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Es ist vernichtend für viele Bienen und andere Lebewesen in der Agrarlandschaft: Die EU-Kommission hat die Zulassung für das Ackergift Glyphosat Mitte Dezember 2022 zunächst für ein Jahr verlängert. Mit einer weiteren Verlängerung sowie einer Neuzulassung auf lange Frist ist zu rechnen. Die auf glyphosathaltige Pestizide gestützte konventionelle Agrarproduktion ist ein wesentlicher Faktor für das globale Artensterben. Deshalb wird die Aurelia Stiftung eine Überprüfung dieser Verlängerung beim Europäischen Gericht beantragen.

Dutzende andere Zulassungen von Pestizid-Wirkstoffen werden in der EU immer wieder verlängert, obwohl die erforderliche aktuelle Sicherheitsprüfung noch nicht abgeschlossen wurde. „Wir klagen für die konsequente Einhaltung des in der Europäischen Pestizidverordnung verankerten Vorsorgeprinzips. Es wird teuer, uns mit der mächtigen Lobby der Pestizidhersteller anzulegen. Deshalb rufen wir aktuell zu Spenden auf“, sagt Thomas Radetzki, Vorsitzender der Aurelia Stiftung.

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Ein Systemfehler: Massenhaft ungeprüfte Pestizide in der EU

Auch Dr. Achim Willand von der Kanzlei [GGSC], der die Aurelia Stiftung juristisch vertritt, sieht in den schon nahezu routinemäßigen Verlängerungen von Zulassungen ein systematisches Problem. Den Herstellern werde nach Ablauf von geltenden Fristen immer wieder die Möglichkeit eingeräumt, Daten nachzureichen. Daher seien Pestizidwirkstoffe auf dem Markt, deren Sicherheitsprüfung sich nicht auf dem aktuellen Stand befindet.

Bezüglich Glyphosat rechnet Willand nicht damit, dass das Genehmigungsverfahren auf EU-Ebene bis Ende 2023 abgeschlossen sein wird. Zwar hat die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA angekündigt, die fachliche Bewertung nun bis Juli 2023 abzuschließen. Sie muss bis dahin zusätzliche von den Herstellern angeforderte Daten sowie ein Dossier mit rund 3.000 Seiten auswerten, auch mit Kommentaren und Beiträgen, die im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bei der EFSA eingegangen sind.

Die Bewertung der EFSA soll die Basis für eine längerfristige Entscheidung über den Einsatz von Glyphosat bilden, die von der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten zu treffen ist. Da diese Entscheidungen auf EU-Ebene erfahrungsgemäß wieder länger dauern, wird es nach Einschätzung von Willand nicht bei der einen Verlängerung bis Ende 2023 bleiben.

Am Ende des Verfahrens können die Mitgliedstaaten die Glyphosatzulassung mit qualifizierter Mehrheit für weitere zehn Jahre erneuern. Deshalb ist es jetzt so wichtig, Druck auf die EU-Kommission zu machen. Unsere Klage soll auch dazu beitragen!

Warum ist Glyphosat nicht schon längst vom Acker?

Glyphosat ist von der EU-Kommission für ein weiteres Jahr zugelassen worden, weil die EFSA mehr Zeit für ihre Stellungnahme erbeten hatte. Zuvor war keine qualifizierte Mehrheit gegen die Zulassung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) und im entsprechenden Berufungsausschuss zustande gekommen. Deutschland hatte sich zum Bedauern von ökologisch wirtschaftenden Landwirt*innen, Naturschutzverbänden und Imker*innen bei beiden Abstimmungen enthalten. Im Koalitionsvertrag ist allerdings vereinbart, Glyphosat ab Anfang 2024 komplett zu verbieten. Dies hat Bundesagrarminister Cem Özdemir in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die für Spritzmittel gilt, bereits festgelegt. Doch es bleibt ein großes Fragezeichen, ob es Anfang 2024 wirklich zum Verbot kommt. Denn Spritzmittel dürfen ein Jahr länger zugelassen werden als der entsprechende Wirkstoff. Solche glyphosathaltigen Mittel könnten demnach noch bis 15. Dezember 2024 in Deutschland eingesetzt werden.

Nach Ansicht des Rechtsanwalts Willand wird sich dieses komplette Anwendungsverbot in Deutschland so kaum halten lassen. Der in Deutschland geplante Komplettausstieg aus dem Wirkstoff sollte deshalb neu geregelt werden – und zwar mit einer Begründung, die sich maßgeblich auf die Umweltauswirkungen des Einsatzes von Glyphosat stützt.

Der Schutz der Natur geht vor!

Das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 6. Mai 2021) zu den Anwendungsverboten für Neonicotinoide basierte auf dem Grundsatz, dass nur nach dem aktuellen Wissensstand nachweislich unschädliche Pestizidprodukte die Genehmigung zur Anwendung behalten können. Die Aurelia Stiftung hatte verschiedene Imkerverbände als Bündnispartner gewonnen, die als Prozessbeteiligte einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg des sieben Jahre dauernden Rechtsstreites geleistet hatten. In wissenschaftlich begründeten Verdachtsfällen hat also der Umweltschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Warum sollte es bei Glyphosat anders sein?

„Wir meinen nicht, dass den Herstellern von glyphosathaltigen Mitteln mehr Rechte zustehen als der Natur und den Verbraucher*innen in der EU. Das Vorsorgeprinzip, das uns und unsere Ökosysteme schützt, darf nicht durch die Hintertür ausgehebelt werden“, fordert Thomas Radetzki. Für ihn steht fest: „Glyphosat hat in unseren Lebensmitteln nichts zu suchen, schon gar nicht im Honig, wo der Stoff auch die Bienen schädigen kann.“ Schauen Sie sich auch das Video-Fachgespräch zwischen Thomas Radetzki und den Anwälten Dr. Achim Willand und Dr. Georg Buchholz zum Thema an.

Die Aurelia Stiftung plant also den Gang vor die EU-Gerichtsbarkeiten. Eine kleine Stiftung gegen die mächtige Lobby der Pestizid-Hersteller – können wir das gemeinsam schaffen? Wir meinen: Ja! Doch die Klage wird uns viel Geld und Zeit kosten. Daher bitte wir Sie, uns bei dieser Herausforderung zu helfen. Mit Ihrer Spende tragen Sie nicht nur dazu bei, dass die Rechte von allen Menschen in der EU gestärkt werden. Sie unterstützen auch die Belange der Bienen als Botschafterinnen für alle anderen Lebewesen der Agrarlandschaft!

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