Die Aurelia Stiftung sieht sich gezwungen, Untätigkeitsklage gegen die Europäische Kommission zu erheben. Anlass ist, dass die Kommission ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. November 2025 trotz Aufforderung und Androhung dieser Untätigkeitsklage bislang nicht umgesetzt hat.
Mit dem Urteil des EU-Gerichts vom 19. November 2025 hatte die Aurelia Stiftung einen wichtigen Erfolg erzielt: Das Gericht stellte klar, dass die Europäische Kommission die Verlängerung einer Wirkstoffgenehmigung nicht pauschal oder schematisch vornehmen darf. Sie muss im Einzelfall prüfen, weshalb sich ein Erneuerungsverfahren verzögert, ob der Antragsteller zu der Verzögerung beigetragen hat und für welchen Zeitraum eine Verlängerung tatsächlich erforderlich ist.
Nach dem Urteil hätte die Kommission den Antrag der Aurelia Stiftung erneut prüfen und unter Beachtung dieser Vorgaben entscheiden müssen. Da dies nicht geschah, hatte die Stiftung die Kommission im Mai 2026 – sechs Monate nachdem das Urteil rechtskräftig ergangen ist – formell zum Tätigwerden aufgefordert und ihr eine Frist gesetzt. Darüber hatten wir in unserem Beitrag „Aurelia Stiftung setzt EU-Kommission Frist zur Glyphosat-Entscheidung“ berichtet.
Statt die gebotene Überprüfung vorzunehmen, teilte die Kommission der Stiftung im Juli 2026 mit, eine erneute Entscheidung sei nicht mehr erforderlich. Sie begründete dies damit, dass die damalige Verlängerungsverordnung durch die spätere Wiederzulassung von Glyphosat für zehn Jahre überholt sei.
Die Aurelia Stiftung hält diese Auffassung für rechtswidrig. Die Verlängerung der Genehmigung aus dem Jahr 2022 hatte konkrete Rechtswirkungen: Sie bildete vom 15. Dezember 2022 bis zum 15. Dezember 2023 die Grundlage dafür, glyphosathaltige Pestizide in der EU zuzulassen und einzusetzen. Dass die Genehmigungsentscheidung ohne die vorgeschriebene erforderliche Risikoprüfung erfolgte, lässt diese Rechtswirkungen nicht rückwirkend entfallen. Deshalb verlangt die Aurelia Stiftung mit der nun beim Gericht der Europäischen Union eingereichten Klage, die Untätigkeit der Kommission festzustellen und diese zur Prüfung der Zulassungsverlängerung zu veranlassen.
Aber: Wenn die Kommission schon bei der vorangegangenen einjährigen Verlängerung die gesetzlichen Prüfpflichten missachtet hat, besteht die Möglichkeit, dass bei sachgemäßer Risikoprüfung die zehnjährige Genehmigung so nicht hätte erteilt werden dürfen. Gegen die zehnjährige Genehmigung von Glyphosat hatte die Aurelia Stiftung gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe im November 2024 ebenfalls Klage eingelegt und wartet seitdem auf den ersten Verhandlungstermin.
Im Urteil vom 19. November 2025 hatte das Gericht wichtige Grenzen für die Verlängerung von Pestizidwirkstoff-Genehmigungen nach Artikel 17 der Pflanzenschutzmittelverordnung präzisiert. Diese Anforderungen sind auch für künftige Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung, weshalb die Klage weit über die Glyphosat-Verlängerung hinaus Bedeutung hat. Sie berührt die grundsätzliche Frage, ob die Europäische Kommission gerichtliche Vorgaben für den Schutz von Natur und Biodiversität wirksam umsetzt – und ob Umweltorganisationen ihr Recht auf eine ordnungsgemäße Überprüfung umweltrelevanter EU-Entscheidungen tatsächlich durchsetzen können.
Zentrale Glyphosat-Studie nach 25 Jahren zurückgezogen
In diesem Zusammenhang besonders brisant ist, dass eine Studie, auf die sich die erste EU-Zulassung von Glyphosat im Jahr 2002 stützte, Ende 2025 nach 25 Jahren zurückgezogen wurde. Die im Jahr 2000 veröffentlichte Arbeit hatte Glyphosat und Roundup als gesundheitlich unbedenklich dargestellt und wurde über Jahrzehnte als zentrale wissenschaftliche Stütze dieser Bewertung behandelt. Die Fachzeitschrift Regulatory Toxicology and Pharmacology zog den Beitrag wegen gravierender Bedenken zur wissenschaftlichen Integrität zurück – darunter ungeklärte beziehungsweise unzureichend offengelegte Beiträge von Monsanto-Mitarbeiter:innen, Fragen zur Autor:innenschaft und Interessenkonflikte. Dass eine derart einflussreiche Studie erst ein Vierteljahrhundert später zurückgezogen wird, wirft ein Schlaglicht auf die Abhängigkeit früherer Zulassungsentscheidungen von industrienahen Bewertungen. Glyphosat bleibt damit einer der umstrittensten Pestizidwirkstoffe Europas und weltweit. Seine breite Anwendung betrifft nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die Vielfalt von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen in Agrarlandschaften sowie die menschliche Gesundheit. Deshalb setzt sich die Aurelia Stiftung weiterhin dafür ein, dass die Genehmigung und Verlängerung von Glyphosat und anderen Pestiziden auf einer transparenten, wissenschaftlich unabhängigen und rechtsstaatlich überprüfbaren Prüfung beruht – statt auf routinemäßigen Verlängerungen bei unvollständiger Risikobewertung.
Die Pressemitteilung der Aurelia Stiftung lesen Sie hier.
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