Aurelia Stiftung setzt EU-Kommission Frist zur Glyphosat-Entscheidung

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Die Anwälte der Aurelia Stiftung haben der Europäischen Kommission heute ein Mahnschreiben gesandt und ihr eine Frist von zwei Monaten gesetzt: Sie muss über die Verlängerung der Genehmigung des Pestizid-Wirkstoffs Glyphosat erneut entscheiden. Anlass ist das von Aurelia erstrittene, rechtskräftige Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. November 2025, dass die bisherige Praxis der Kommission für rechtswidrig erklärt hat.

Präzedenzfall mit Systemrelevanz

Das Gericht kritisierte die „automatische und systematische“ Verlängerung von Pestizidgenehmigungen bei verzögerten Bewertungsverfahren als Verstoß gegen EU-Recht. Genau diese Praxis wollte Aurelia mit der Klage angreifen, weil sie aus ihrer Sicht das Vorsorgeprinzip unterläuft. Auch aus Sicht des Gerichtes handelt es sich hier um ein grundsätzliches Problem in der EU-Genehmigungspraxis. Wegen jahrelang verzögerter Risikobewertungen ist aktuell bei Hunderten von Pestiziden die Prüfung der Umwelt- und Gesundheitsrisiken der Wirkstoffe überfällig, sie bleiben aber trotzdem auf dem Markt und den Feldern.

Unsere Klage war deshalb als Präzedenzfall angelegt: Sie sollte klären, in welchen Fällen die Kommission eine Verlängerung ohne abgeschlossene Sicherheitsprüfung vornehmen darf. Das Gericht entschied: Dies ist grundsätzlich nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Kommission sei verpflichtet nachzuprüfen, ob Hersteller wie Bayer (Monsanto) durch lückenhafte Daten selbst zu Verzögerungen beigetragen haben. Wenn dies der Fall ist, muss die Genehmigung des Wirkstoffes ausgesetzt werden.

Trotz dieses Urteils hat die EU-Kommission bis heute keine Korrektur ihrer Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung vorgenommen. Sie hat auch nicht erkennen lassen, dass sie ihre Genehmigungspraxis dem Urteil folgend in der Zukunft anpassen will. Das Gegenteil ist unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus der Fall.

Nächste rechtliche Maßnahme

Die EU-Kommission ist durch das Urteil verpflichtet, über die angefochtene Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat neu zu entscheiden. Hierfür hat die Aurelia Stiftung der Europäischen Kommission heute eine Frist von zwei Monaten gesetzt. Sollte bis dahin keine rechtmäßige Entscheidung erfolgen, wird die Stiftung Untätigkeitsklage vor dem Europäischen Gericht erheben. Die Kommission hat Ausnahmeregelungen zur Regel gemacht. Unser Ziel ist es, dem ein Ende zu setzen.

Aurelia wird alle verfügbaren Rechtsmittel ausschöpfen, um die vom Gericht geforderte Kurskorrektur durchsetzen. In der aktuellen politischen Lage wird dies ohne die Fortsetzung unserer strategisch geführten Klagen kaum möglich sein.

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Aurelia Stiftung als Pionierin im Kampf gegen Glyphosat

Die aktuellen Maßnahmen setzen die langjährigen Aktivitäten der Aurelia Stiftung zum Schutz von Biene, Mensch und Natur fort. Schon 2016 ist sie in Deutschland mit juristischen Mitteln gegen Glyphosat auf blühenden Äckern vorgegangen.

Warum machen wir das?

Die gravierendste Auswirkung von Glyphosat ist die Beeinträchtigung der Biodiversität durch den breiten Einsatz dieses Totalherbizids auf einem großen Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Nach wie vor existiert jedoch keine anerkannte wissenschaftliche Methode (Leitlinie) zur Bewertung von Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Biodiversität. Deshalb werden solche Wirkungen im Rahmen der Risikobewertung nicht berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund klagen die Aurelia Stiftung und die Deutsche Umweltstiftung (DUH) auch gegen die Wiederzulassung von Glyphosat für 10 Jahre bei dem EU-Gericht.

Glyphosat und andere Pestizide sind die größten Bedrohungen für die meist solitär lebenden Wildbienen und andere bestäubende Insekten. Je nach Wirkstoff können sie deren Gesundheit schädigen, ihre Orientierungsfähigkeit beeinträchtigen, ihr Sexualverhalten stören, ihre Lebensdauer verkürzen oder sie anderweitig vergiften. Das ist besonders bei wiederholter Anwendung oder durch Cocktaileffekte von verschiedenen Wirkstoffen der Fall.

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    Was bisher auf EU-Ebene geschah im Überblick

    Bereits 2017 versuchte die Aurelia Stiftung gegen die fünfjährige Zulassung von Glyphosat zu klagen, der EuGH hat unsere Forderung jedoch in letzter Instanz im September 2020 abgewiesen und entschieden, dass Umweltverbände nach geltendem Unionsrecht Genehmigungen für Pestizidwirkstoffe grundsätzlich nicht von den Unionsgerichten überprüfen lassen können. Hier scheiterte die Aurelia Stiftung daran, überhaupt klagebefugt zu sein.

    Wir haben den Deutschen Naturschutzring (DNR) als Umweltdachverband gewonnen, welcher sich mit uns für dieses grundlegende Klagerecht für Verbände einsetzte, mit Erfolg. Dieses wurde 2021 bewilligt – ein Meilenstein im EU-Rechtsschutz für Insekten und Biodiversität und außerdem hinsichtlich der Beteiligung von gemeinnützigen Organisationen an den alle betreffenden Entscheidungen der EU-Organe.

    Die Klage der Aurelia Stiftung gegen die EU-Kommission wegen ihrer einjährigen Verlängerung der Glyphosat Genehmigung vom Dezember 2022 wurde 2023 beim Europäischen Gericht eingereicht – und im November 2025 gewonnen, hierauf bezieht sich unsere aktuelle Mahnung. Davon zu unterscheiden ist das Verfahren von 2024, das Aurelia gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe gegen die erneute, zehnjährige Genehmigung von Glyphosat bis 2033 eingereicht hat. Dieses zweite Verfahren richtet sich gegen die langfristige Wiedergenehmigung und damit gegen einen anderen Rechtsakt.

    Das bedeutet: Aurelia klagt vor dem EU-Gericht in zwei Verfahren gegen die EU-Kommission, denn die Verlängerung und die erneute Genehmigung eines Pestizidwirkstoffes erfolgen aufgrund verschiedener Regeln. Beide Klagen folgen aber demselben Ziel: die Kommission zu rechtmäßigen, an Umwelt- und Gesundheitsschutz und dem europäischen Vorsorgeprinzip orientierten Entscheidungen zu zwingen.

    Die Pressemitteilung der Aurelia Stiftung lesen Sie hier.

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