Am 19.11.2025 hat das EU-Gericht in Luxemburg der Klage der Aurelia Stiftung gegen die Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat stattgegeben.
Das EU-Gericht erklärte eine umstrittene Praxis der EU-Kommission für rechtswidrig. Die Kommission verlängert die Genehmigung von Pestizid-Wirkstoffen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums routinemäßig, wenn sich das Verfahren zur Wiederzulassung des Wirkstoffs verzögert. Infolge dieser routinemäßigen Verlängerung sind hunderte von Pestiziden weiter im Verkehr und werden verwendet, obwohl die vorgeschriebene Risikoprüfung noch nicht abgeschlossen wurde.
Die Aurelia Stiftung hatte 2022 gegen die Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat geklagt, weil das in Verkehr halten von Pestiziden mit ungeklärten Risiken für Bienen und Biodiversität dem Vorsorgeprinzip der EU-Pestizidverordnung widerspricht.
Die Kommission ist nun verpflichtet, in jedem Einzelfall konkret zu überprüfen, ob die Industrie zu Verzögerungen im Verfahren beigetragen hat. Wenn dies durch lückenhafte oder mangelhafte Daten der Fall ist, dürfen die Pestizide laut Gesetz nicht weiterverwendet werden. Ausnahmen von diesem Grundsatz dürfen nur in besonders begründeten Fällen erfolgen.
Außer der Klage der Aurelia Stiftung hat das EU-Gericht den von den Umweltorganisationen Pollinis France und PAN Europe erhobenen Klagen zu den Pestizid-Wirkstoffen Boscalid und Dimoxystrobin stattgegeben. An den Verfahren haben diverse Hersteller von Pestiziden und ihre Interessenverbände als Streithelfer auf Seiten der EU-Kommission, sowie Vertreter des Europäischen Rates und des EU-Parlaments mitgewirkt.
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