Spenden

Gemeinsam für eine summende Zukunft

Geld bewegt die Welt. Entscheidend sind aber die Intentionen und Motive, mit denen es eingesetzt wird.

Als Spender*in sorgen Sie dafür, dass die Aurelia Stiftung weiter qualifiziert und unabhängig für das Wohl der Bienen eintreten kann. Dank Ihrer Spenden können die Mitarbeiter*innen und Partner*innen von Aurelia ihre Projekte zielgerichtet und erfolgreich umsetzen. Helfen Sie mit und werden Sie Teil unserer Mission für Bienen und Artenvielfalt!

So können Sie noch helfen!

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Bei Ihnen steht ein Geburtstag, eine Hochzeit, ein Vereins- oder Firmenfest an? Lassen Sie die Bienen mitfeiern!

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Spende als Geschenk

Beschenken Sie Ihre Liebsten und die Bienen – mit einer Spendenurkunde und Honig von der Aurelia Stiftung.

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Zeit spenden

Aurelia braucht Ihre tatkräftige Mithilfe und Expertise. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen!

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Vermögen stiften

Geben Sie Ihrem Vermögen oder Nachlass eine sinnvolle und nachhaltige Zukunft im Dienst der Bienen.

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Ihr Beitrag zum Wandel!

„Im Umgang mit den Bienen lerne ich Achtsamkeit und Respekt vor dem Leben. Es fasziniert mich zu erfahren, welche Weisheit in einem Bienenvolk lebt. Wir müssen alles daransetzen, unsere Insekten nicht zu verlieren, denn sie sind ein unverzichtbarer Teil der Natur.“ – Irene Killian (Gründungsstifterin von Aurelia)

Bienen sind systemrelevant. Mehr als jede Bank. Mit ihnen und für sie bringt die Aurelia Stiftung einen systemischen Wandel vorwärts.

Spendengeld, das Sie Aurelia anvertrauen, wirkt an systemrelevanter Stelle. Das hat Aurelia von den Bienen gelernt. Ihre Spenden dienen den Bienen und dem ökologischen Wandel unserer Gesellschaft. Ohne die Vielfalt gesunder, summender und brummender Blütenbestäuber geht das dramatische Artensterben ungebremst weiter.

Bitte spenden Sie für die Bienen! Werden Sie mit uns Teil des Wandels und der Lösung.

Steuerliche Informationen

Die Aurelia Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Steuerrechts. Sie verwirklicht ihre Stiftungszwecke selbst und kann darüber hinaus Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften sammeln.

Bei einer Spende an Aurelia handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft. Zustiftungen werden steuerrechtlich auch als Spenden bezeichnet. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nur Spenderinnen und Spender, die der deutschen Steuerpflicht unterliegen.

Diese kurze Übersicht dient einer ersten Orientierung und ersetzt keine qualifizierte steuerliche Beratung im Einzelfall. Diese Orientierung soll zudem über die Konsequenzen informieren, die sich durch die im Folgenden genannten drei Arten von Spenden für die gemeinnützige Mittelverwendung auf Seiten der Aurelia Stiftung ergeben.

a) Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) der Aurelia Stiftung
Diese Spendenart ist beim Spender bzw. der Spenderin steuerlich erhöht begünstigt (abzugsfähig bis zu 1 Mio. Euro in einem Zehnjahreszeitraum, bei Ehegatten erhöht sich der Betrag auf 2 Mio. Euro). Aurelia darf Spenden in das Stiftungsvermögen nicht für die Stiftungsziele verbrauchen, sondern nur die Erträge aus diesem Vermögen für die gemeinnützige Arbeit nutzen.

b) Spenden in das freie Vermögen der Aurelia Stiftung
Diese Spenden können – zusammen mit anderen Spenden – insgesamt bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bei Unternehmen bis zu 4% der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden. Aurelia ist nicht verpflichtet, solche Spenden dem Vermögensstock zuzuführen, wenn diese ausdrücklich dem freien Vermögen gewidmet sind. Solche Spenden unterliegen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung – wie es bei allgemeinen Spenden (siehe c) der Fall ist – sondern können nach Bedarf für Satzungszwecke verausgabt werden.

c) Spenden für die laufende gemeinnützige Arbeit der Aurelia Stiftung
Allgemeine Spenden werden der Höhe nach, wie unter b) ausgeführt, steuerlich geltend gemacht. Sie unterliegen allerdings dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, d.h. sie sind im Regelfall innerhalb eines Jahres für die Satzungszwecke der Aurelia Stiftung auszugeben bzw. zweckgebunden für konkrete Vorhaben in Rücklagen einzustellen.

Abziehbare Zuwendungen (Spenden), die die Höchstbeträge der Ziffern b) und c) überschreiten oder die den Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgabe abzuziehen. Der entsprechende Betrag wird im Rahmen einer Einkommenssteuerveranlagung als „Spendenvortrag“ gesondert festgestellt.

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Stiften

Ihren Nachlass oder Schenkungsvermögen können Sie bei der Aurelia Stiftung nachhaltig in den Dienst von Bienen und gesellschaftlichem Engagement für Biodiversität stellen.

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Spenden

Ihre Spende wirkt in sinnvollen und zielgerichteten Projekten für die Bienen. Nur mit Ihrer Hilfe können wir unabhängig für eine gemeinwohlorientierte ökologische und bienenfreundliche Land(wirt)schaft eintreten.

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