Geld spenden

Ihre Spende ermächtigt
uns zu wirken

Geld bewegt die Welt. Entscheidend sind aber die Intentionen und Motive, mit denen es eingesetzt wird.

Dank Ihrer Spende können die Mitarbeiter*innen und Partner*innen der Aurelia Stiftung mit zielgerichteten und qualifizierten Projekten wirken. Als Spender*in schenken Sie uns die Möglichkeit, unabhängig von einseitigen Lobby-Interessen für Bienen und die anderen Blütenbestäuber einzutreten.

Ihr Ansprechpartner bei Spendenfragen

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Dr. Madlen Ziege

Fachreferentin Biodiversität


Telefon: +49 30 577 00 39 63

Steuerliche Informationen zu Spenden und Zustiftungen finden Sie hier.


    Steuerliche Informationen

    Die Aurelia Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Steuerrechts. Sie verwirklicht ihre Stiftungszwecke selbst und kann darüber hinaus Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften sammeln.

    Bei einer Spende an Aurelia handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft. Zustiftungen werden steuerrechtlich auch als Spenden bezeichnet. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nur Spenderinnen und Spender, die der deutschen Steuerpflicht unterliegen.

    Diese kurze Übersicht dient einer ersten Orientierung und ersetzt keine qualifizierte steuerliche Beratung im Einzelfall. Diese Orientierung soll zudem über die Konsequenzen informieren, die sich durch die im Folgenden genannten drei Arten von Spenden für die gemeinnützige Mittelverwendung auf Seiten der Aurelia Stiftung ergeben.

    a) Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) der Aurelia Stiftung
    Diese Spendenart ist beim Spender bzw. der Spenderin steuerlich erhöht begünstigt (abzugsfähig bis zu 1 Mio. Euro in einem Zehnjahreszeitraum, bei Ehegatten erhöht sich der Betrag auf 2 Mio. Euro). Aurelia darf Spenden in das Stiftungsvermögen nicht für die Stiftungsziele verbrauchen, sondern nur die Erträge aus diesem Vermögen für die gemeinnützige Arbeit nutzen.

    b) Spenden in das freie Vermögen der Aurelia Stiftung
    Diese Spenden können – zusammen mit anderen Spenden – insgesamt bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bei Unternehmen bis zu 4% der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden. Aurelia ist nicht verpflichtet, solche Spenden dem Vermögensstock zuzuführen, wenn diese ausdrücklich dem freien Vermögen gewidmet sind. Solche Spenden unterliegen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung – wie es bei allgemeinen Spenden (siehe c) der Fall ist – sondern können nach Bedarf für Satzungszwecke verausgabt werden.

    c) Spenden für die laufende gemeinnützige Arbeit der Aurelia Stiftung
    Allgemeine Spenden werden der Höhe nach, wie unter b) ausgeführt, steuerlich geltend gemacht. Sie unterliegen allerdings dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, d.h. sie sind im Regelfall innerhalb eines Jahres für die Satzungszwecke der Aurelia Stiftung auszugeben bzw. zweckgebunden für konkrete Vorhaben in Rücklagen einzustellen.

    Abziehbare Zuwendungen (Spenden), die die Höchstbeträge der Ziffern b) und c) überschreiten oder die den Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgabe abzuziehen. Der entsprechende Betrag wird im Rahmen einer Einkommenssteuerveranlagung als „Spendenvortrag“ gesondert festgestellt.

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    Stiften

    Ihren Nachlass oder Schenkungsvermögen können Sie bei der Aurelia Stiftung nachhaltig in den Dienst von Bienen und gesellschaftlichem Engagement für Biodiversität stellen.

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    Spenden

    Ihre Spende wirkt in sinnvollen und zielgerichteten Projekten für die Bienen. Nur mit Ihrer Hilfe können wir unabhängig für eine gemeinwohlorientierte ökologische und bienenfreundliche Land(wirt)schaft eintreten.

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