Die Europäische Union steht vor einem tiefgreifenden Systemwechsel in der Pestizidpolitik. Was von der Europäischen Kommission als „Omnibus – Bürokratieabbau“ bezeichnet wird, ist faktisch eine umfassende Deregulierung bei der Zulassung von Ackergiften. Der Schutz von Menschen, Umwelt und Biodiversität soll strukturell geschwächt werden: Neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Schäden könnten künftig ihre regulatorische Wirkung verlieren, Zulassungen unbefristet erfolgen und unangreifbar werden. Das hätte dramatische Folgen für Gesundheit, Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Artenvielfalt – und betrifft uns alle unmittelbar.
Pestizide und ihre Wirkstoffe sollen künftig nicht mehr regelmäßig überprüft werden. Einmal erteilte Zulassungen würden faktisch dauerhaft Bestand haben. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Risiken für Gesundheit, Umwelt, Grundwasser oder Artenvielfalt müssten nicht mehr zwingend zu einer Neubewertung führen. Unabhängige Institutionen wie die Aurelia Stiftung oder nationale Behörden hätten nicht mehr das Recht, dies einzufordern.
Damit verliert das europäische Umweltrecht eines seiner zentralen Steuerungsinstrumente: die Fähigkeit, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu reagieren und die Regulierung lernfähig zu halten.
Wissenschaftliche Erkenntnisse würden politisch folgenlos
Bislang gilt in der EU: Pflanzenschutzmittel müssen regelmäßig überprüft werden, und neue Erkenntnisse können zu Einschränkungen oder Verboten führen. Künftig sollen diese regelmäßigen Überprüfungen aber gänzlich entfallen! Ob neue Studien noch regulatorische Konsequenzen haben, läge weitgehend im alleinigen Ermessen der EU-Kommission.
Dieser Ermessensspielraum soll maximal ausgeweitet werden: Selbst bei nachgewiesenen schweren Schäden kann die Kommission Zulassungen aufrechterhalten, wenn sie „fehlende angemessene Alternativen“ unterstellt. Als unangemessen aufwendig können ökologische Lösungen oder ökonomische Nachteile im globalen Wettbewerb gewertet werden.
Das bedeutet: Wissenschaftliche Warnungen könnten politisch folgenlos bleiben. Selbst erhebliche Risiken müssten nicht mehr zwingend zu Schutzmaßnahmen führen. Der Schutz von Gesundheit und Umwelt verlöre seinen verbindlichen Charakter.
Auch zahlreiche Forschende aus den Bereichen Gesundheit, Toxikologie und Ökologie äußern in einer gemeinsamen Erklärung an die EU-Kommission ihre Besorgnis über die Deregulierungs-Pläne.
Notfallzulassungen als zusätzliche Gefahr
Bereits heute werden sogenannte Notfallzulassungen (Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung) vielfach missbraucht: Mitgliedstaaten genehmigen immer mehr Pestizide „ausnahmsweise“, obwohl reguläre Zulassungsverfahren fehlen oder Stoffe bereits als problematisch eingestuft wurden. Diese Ausnahmeregelung ist in vielen Ländern zur Routine geworden.
Die geplante Deregulierung verschärft dieses Problem erheblich: Wenn reguläre Zulassungen von Ackergiften faktisch unangreifbar werden und zugleich Notfallzulassungen weiterhin großzügig erteilt werden können, entsteht ein System nahezu grenzenloser Marktzugänge für Pestizide – ohne wirksame wissenschaftliche Kontrolle und ohne echte Korrekturmechanismen.
Gutachten bestätigt Rechtsbruch
Ein aktuelles Rechtsgutachten, das von der Aurelia Stiftung gemeinsam mit ClientEarth, foodwatch, der Deutschen Umwelthilfe, dem Deutschen Naturschutzring, dem Pestizid Aktions-Netzwerk und dem Umweltinstitut München in Auftrag gegeben wurde, kommt zu einem klaren Ergebnis: Die geplanten Änderungen verstoßen gegen grundlegende Prinzipien des europäischen Umwelt- und Gesundheitsrechts.
Sie widersprechen dem Vorsorgeprinzip, dem europarechtlich garantierten hohen Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt sowie der Pflicht, neue wissenschaftliche Erkenntnisse systematisch zu berücksichtigen. Zudem stehen sie im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der bereits mehrfach klargestellt hat, dass der Schutz von Leben und Umwelt Vorrang vor wirtschaftlichen Einzelinteressen haben muss.
Besonders kritisch ist auch das Verfahren: Die EU-Kommission treibt das Vorhaben im Schnellverfahren voran – ohne ordentliche Folgenabschätzung, ohne transparente Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne offene wissenschaftliche Debatte. Der Umbau von solcher Tragweite soll politisch leise, technisch und konfliktarm erfolgen.
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Gerichtsurteile würden entwertet
Die Aurelia Stiftung hat in der Vergangenheit selbst oder gemeinsam mit Partnern höchstrichterliche Grundsatzurteile zum Schutz von Bienen und Umwelt erstritten – darunter das Verbot der Neonicotinoide (EuGH 06.05.2021) und zuletzt das Urteil zur rechtswidrigen Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat (EuG 19.11.2025).
Die nun geplanten Gesetzesänderungen haben weitreichende rechtliche Folgen: Sie entziehen solchen Urteilen ihre Grundlage und Wirkung. Diese Entscheidungen beruhen auf genau jenen Prinzipien, die nun abgeschafft werden sollen: Vorsorge, Wissenschaftsorientierung und Revisionsfähigkeit von Zulassungen.
Unsere Haltung
Als Aurelia Stiftung sagen wir klar: Was als „Bürokratieabbau“ dargestellt wird, ist in Wahrheit ein gefährlicher Systemwechsel zulasten von Wissenschaft, Vorsorge und öffentlichem Schutz. Der Schutz von Menschen, Natur und Biodiversität soll strukturell geschwächt werden. Verantwortung, Vorsorge und Wissenschaft werden zugunsten wirtschaftlicher Interessen zurückgedrängt.
Wir fordern:
- die verbindliche Sicherung des Vorsorgeprinzips,
- eine verpflichtende wissenschaftsbasierte Risikobewertung,
- die dauerhafte Revisionsfähigkeit von Pestizidzulassungen,
- ein Ende des Missbrauchs von Notfallzulassungen.
Wir fordern von der Bundesregierung dieses Gesetzesvorhaben im EU-Rat abzulehnen!
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Verdeckte Kosten und verzerrter Wettbewerb
Die weitgehende Deregulierung hochwirksamer und hochgiftiger Pestizide wird die konventionelle Agrarproduktion effektiver machen. Dadurch öffnet sich die Kostenschere zwischen konventioneller und ökologischer Landwirtschaft immer weiter.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird eine freie, informierte Entscheidung für ökologische Lebensmittel zunehmend erschwert. Die tatsächlichen Kosten der chemiegestützten Intensivproduktion sind im Preis nicht sichtbar: Sie werden ausgelagert – in Form von Subventionen, Gesundheitskosten, Belastungen für Trinkwasseraufbereitung, Bodensanierung, Biodiversitätsverlust, Klimaschäden und Folgekosten für das Gemeinwesen.
Gleichzeitig werden die positiven Leistungen der ökologischen Landwirtschaft – sauberes Wasser, gesunde Böden, Biodiversität, Klimaschutz und Prävention von Gesundheitsrisiken – weder ausreichend honoriert noch politisch angemessen anerkannt. Der sogenannte „freie Markt“ verbirgt die ökologische Wahrheit.
