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Jetzt aktiv werden: Bienengefährliche Gentechnik ohne Risikoprüfung stoppen!

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Kommt bald Gentechnik ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung? Noch ist das letzte Wort dazu nicht gesprochen. Es kommt dabei auch auf auf die Abgeordneten des EU-Parlaments an – und auf Sie. Mit der großen E-Mail-Aktion auf der Aurelia Website können Sie die Abgeordneten direkt bitten, gegen ein Gesetz zu stimmen, das Mensch, Biene und Ökosysteme gefährdet und unsere Lebensgrundlagen zum Geschäftsmodell einer globalen Industrie degradiert.

Am 6. Mai sind EU-Parlament, Rat und Kommission in die finale „Trilog“-Verhandlungsrunde zur Deregulierung von Neuer Gentechnik (NGT) gestartet. Während das EU-Parlament – wie 92 % der Menschen in Deutschland – Gentechnik-Produkte und Pflanzen weiterhin kennzeichnen möchte, wollen die EU-Kommission und der Europäische Rat die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Pflanzen ohne artfremdes Erbgut abschaffen. Das beträfe 94 % aller NGT-Pflanzen. Bei den großen Agrarkonzernen dürfte der Vorschlag von Kommission und Rat die Korken knallen lassen. Denn mit Kennzeichnung wären NGT-Lebensmittel unverkäuflich. Zumal solche ohne Risikoprüfung und ohne klare Haftungsregelungen.

Gentechnikpflanzen ohne Risikoprüfung dürfen nicht in die Natur gelangen und auch nicht auf die Teller der Verbraucherinnen und Verbraucher!

Biotechnologisch veränderte Pflanzen ohne Kennzeichnung und ohne individuelle Sicherheitsüberprüfung verletzen nicht nur grundlegende Verbraucherrechte und das Vorsorgeprinzip der EU. Europäische Umweltbehörden und Wissenschaftsinstitutionen warnen eindringlich vor möglichen Umweltrisiken durch gentechnisch modifizerten Pflanzen ohne wissenschaftsbasierte Einzelfallbewertung. Diese Warnung gilt explizit für die gern als harmlos bezeichneten „NGT 1 Pflanzen“ ohne artfremdes Erbgut.

Die geplante Gentechnik-Deregulierung für alle Pflanzenarten könnte daher „eine ernsthafte Bedrohung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Nachhaltigkeit darstellen“, warnt die Gesellschaft für Ökologie (GfÖ). NGT 1 sollte daher keinesfalls auf sämtliche Wildpflanzen ausgedehnt werden, wie es der Gesetzesentwurf der Kommission aktuell vorsieht.

Aber auch NGT 1 Pflanzen in der Landwirtschaft können die Bienengesundheit schädigen, wie eine Studie der Fachstelle Gentechnik und Umwelt (FGU) zeigt. Eine wissenschaftsbasierte Einzelfallprüfung für alle gentechnisch veränderten Pflanzen bleibt daher unverzichtbar.

Wer Gentechnik säät, wird Patente ernten!

Für uns Verbraucher soll Gentechnik ohne Risikoprüfung, Kennzeichnung und klare Haftungsregeln auf den Markt kommen. Für die großen Agrarkonzerne hingegen sollen Pflanzen aus Neuer Gentechnik patentierbar sein und ihnen Geld aus Lizenzgebühren einbringen. Bereits heute halten in Europa nur drei große Agrarkonzerne über 1.500 Patente auf wichtige Pflanzengene. Solche Patente schaffen Rechtsunsicherheit bei Züchtern und behindern die Sortenvielfalt. Daher lehnt das EU-Parlament diese ebenso ab, wie der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und der Bauernverband.

Das Problem ist allerdings, dass die EU Patente auf Gentechnikpflanzen nicht nicht verbieten kann. Dafür müssten internationale Abkommen geändert werden. Wer also Patente auf Leben ablehnt, darf dem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission nicht zustimmen.

Jetzt kommt es auf Sie an!

Damit möglichst viele Abgeordnete bei der finalen Abstimmung im Parlament patentierten Gentechnikpflanzen ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung die rote Karte zeigen, braucht es den Druck der Zivilgesellschaft – Ihren Druck! Bitte lassen Sie sich nicht entmündigen. Setzen Sie sich für Ihre Rechte ein – und für den Schutz der Bestäuber vor Gentechnikpflanzen ohne Umweltrisikoprüfung.

Bitte helfen Sie mit, Biene, Mensch und Natur zu schützen! Schicken Sie noch heute eine E-Mail direkt an die EU-Abgeordneten: https://www.aurelia-stiftung.de/projekt/eu-abgeordnete

Die Menschen wollen keine patentierten Gentechnikpflanzen ohne Risikoprüfung und Kennzeichnung!

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