Aurelia Stiftung legt Beschwerde gegen die EU-Deregulierung von gentechnisch veränderten Pflanzen ein

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Die Aurelia Stiftung hat am 16. Juli 2026 eine Beschwerde gegen die neue Gentechnik-Verordnung der EU beim internationalen Compliance-Ausschuss eingelegt. Der Ausschuss ist das quasi-gerichtliche Kontrollgremium der Vereinten Nationen zum Schutz der Umwelt.

 

Mit ihrer Beschwerde wehrt sich die Aurelia Stiftung gegen den kürzlich erfolgten tiefen Einschnitt in das europäische Gentechnikrecht, die Verordnung über mit neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und ihre Erzeugnisse (NGT-Verordnung) und wird dabei von den Anwält:innen Georg Buchholz und Tessa Krabbe (GGSC) vertreten. Künftig sollen die meisten gentechnisch veränderten Pflanzen als so genannte „NGT 1-Pflanzen“ ohne Prüfung der Umweltrisiken, ohne Kennzeichnung und ohne wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit in die Umwelt und in den Handel gelangen. Es geht dabei letztlich um die Frage, ob Transparenz, Vorsorge und demokratische Mitsprache bei Umweltentscheidungen in der EU noch gelten. Laut einer repräsentativen Umfrage sprechen sich über 90 Prozent der Menschen in Deutschland für eine verpflichtende Risikoprüfung und Kennzeichnung von Gentechnik-Pflanzen aus. Auch das Europäische Parlament hatte sich 2024 für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht bei Gentechnik-Pflanzen und -Produkten ausgesprochen und gegen die Möglichkeit der Patentierung von NGT 1-Pflanzen gestimmt.

Die neue Parlamentsmehrheit aus Rechten, Konservativen und Liberalen beugte sich jedoch am 17. Juni 2026 dem Druck der Industrie-Lobby und gab ihre Positionen zum Schutz von Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucher:innen auf. Bernd Rodekohr, Gentechnikexperte der Aurelia Stiftung, kommentiert: „Schon heute erheben die großen Agrarkonzerne mit Hilfe von Crispr-Patenten Ansprüche auf tausende von Genvarianten, die in der Natur vorkommen. In den Patenten sollen spezielle Formulierungen den Eindruck einer ‚technischen Erfindung‘ erzeugen. Dieser Ausverkauf der Natur muss gestoppt werden. Die Natur gehört nicht den Agrarkonzernen, sie gehört uns allen – und vor allem sich selbst.“

Begründet wird die Rechtsänderung von der EU damit, dass gentechnisch veränderte Pflanzen unterhalb einer willkürlich festgelegten Zahl von 20 gentechnischen Veränderungen „gleichwertig“ mit herkömmlichen Pflanzen seien. Umwelt-Expert:innen und -Behörden allerdings gilt ein solcher „magischer Schwellenwert“ als unwissenschaftliches Wunschdenken. Risiken durch NGT-Pflanzen können damit nicht ausgeschlossen werden. Sicherheit wird lediglich suggeriert.

Erfolg der Aurelia Stiftung:
Insektengiftige Gentechnik-Pflanzen ausgeschlossen

Eine wissenschaftliche Studie, an der die Aurelia Stiftung 2025 maßgeblich beteiligt war, zeigte nämlich, dass sich mit weniger als 20 gentechnischen Veränderungen insektengiftige Pflanzen herstellen lassen. Bis dahin war immer behauptet worden, dies sei unmöglich. Daraufhin führte die Aurelia Stiftung eine Kampagne durch, die die demokratischen deutschen EU-Abgeordneten mit dem Hinweis auf die in dieser Studie nachgewiesenen Risiken warnte. Europaweit wurden in dieser Sache mehr als 200.000 E-Mails an Mitglieder des Europäischen Parlaments versandt und über eine halbe Million Unterschriften gesammelt. Das Parlament sorgte infolgedessen bei der Gesetzgebung dafür, dass insektengiftige Gentechnik-Pflanzen von der risikoprüfungsfreien NGT-Kategorie 1 ausgeschlossen wurden. Dieser Erfolg wäre ohne bürgerschaftliches Engagement niemals möglich gewesen. Herzlichen Dank dafür!

… ABER: Gentechnik-Pflanzen ohne Risikoprüfung können insektengiftig sein

Leider ist die Gefahr für Biene und Biodiversität durch NGT-Pflanzen damit nicht gebannt. Weiterhin bestehen erhebliche regulatorische Lücken. Es wurden nur solche Pflanzen von der risikoprüfungsfreien Kategorie 1 ausgeschlossen „die eine bekannte insektengiftige Substanz produzieren“. Für neue insektizide Substanzen wurde damit eine Hintertüre geöffnet. Ob NGT-Pflanzen durch invasive Ausbreitung oder andere Eigenschaften die Biodiversität schädigen, wird nicht überprüft. Zudem gibt es weiterhin keinen Mechanismus, um neue Risiken zu erkennen und zu prüfen. Die Zahl gentechnischer Veränderungen ist kein Kriterium zur Bewertung ökologischer Risiken.

Bald auch Gentechnik-Mikroben ohne Risikoprüfung …

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit arbeitet die EU-Kommission bereits an den nächsten Schritten der Gentechnik-Deregulierung: Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroben (GMM) in die Umwelt soll beschleunigt werden. Für Gentechnik-Mikroben, also für Bakterien, Viren, Pilze und Algen, ist eine pauschale „Low Risk“-Kategorie geplant, bei der wie bei NGT-Pflanzen auf Umweltrisikoprüfungen und Monitoring verzichtet werden soll. Die Aurelia Stiftung sowie die Gesellschaft für Ökologie (GfÖ) haben dazu jeweils eigene kritische Stellungnahmen bei der EU-Kommission abgegeben. Die Aurelia Stiftung hat sich zudem an die zuständigen Ministerien in Deutschland gewandt und vor den erheblichen Risiken einer Deregulierung von Gentechnik-Mikroben gewarnt. Die Risiken durch die Absenkung der Sicherheitsstandards bei der Freisetzung von Gen-Mikroben in die Umwelt für die menschliche Gesundheit, für Bodenmikrobiome und für bestäubende Insekten sind inakzeptabel. Mikroorganismen können sich exponentiell vermehren, lebensraum- und artüberschreitend ausbreiten und lassen sich nicht zurückholen, ihre Freisetzungen sind unumkehrbar. Die Folgen könnten irreparabel sein: Die Natur ist kein Labor!

… und Tiere, die ohne Rücksicht auf ihr Wohl gentechnisch optimiert werden?

Auch die Deregulierung gentechnisch manipulierter Tiere schreitet voran. Eine überparteiliche Initiative von Europaabgeordneten hat die EU-Kommission davor gewarnt, dass die Technologie auch dazu genutzt werden kann, den Trend in der Tierzucht zu immer schnellerem Wachstum, mehr Produktivität, erhöhter Muskelmasse, höheren Erträgen und der Anpassung an intensive Haltungssysteme zu verstärken – ohne Rücksicht auf das Wohlergehen der Tiere. Die Abgeordneten mahnen zur Vorsicht und fordern die Beibehaltung einer umfassenden Risikobewertung und die Einhaltung des Vorsorgeprinzips.

Die Aurelia Stiftung und der Deutsche Imkerbund unterstützen diese Initiative. Gemeinsam mit 42 europäischen Verbänden haben wir uns an die zuständigen EU-Kommissare Christophe Hansen (Landwirtschaft und Ernährung) und Olivér Várhelyi (Gesundheit und Tierschutz) gewandt. Wir fordern die Kommission auf, eine strenge Risikobewertung für gentechnisch veränderte Tiere beizubehalten. Unser Blick richtet sich dabei besonders auf die Biene, die als Testfeld für künftiges Mikrobiom-Engineering in den Blick der Agrarindustrie geraten ist. Wir haben der Europäischen Kommission eine qualifizierte Zusammenarbeit bei diesem Thema angeboten.

Die Pressemitteilung der Aurelia Stiftung lesen Sie hier.

Foto: Flockenblumen-Langhornbiene (Tetraloniella dentata) auf Wandelröschen (Lantana camara) von Erik Karits (pexels), bearbeitet für die Aurelia Stiftung von Bernd Rodekohr

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