Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis von 45 Organisationen fordert anlässlich der Grünen Woche 2026 den Schutz von Mensch und Natur vor Gentechnik ohne Risikoprüfung und Kennzeichnung.
Das Bündnis aus Umwelt- und Verbraucherschützern, Imkern, Landwirten, Züchtern, Lebensmittelproduzenten, Tier- und Klimaschützern wendet sich nicht gegen eine Technologie, sondern steht zusammen für Gentechnik-Wahlfreiheit und Umweltschutz sowie gegen die Abschaffung von Kennzeichnung und Risikoprüfung für gentechnisch veränderte Pflanzen.
Die Verbände und Organisationen warnen vor den Folgen des Abbaus grundlegender Natur- und Verbraucherschutzrechte und fordern den Erhalt von Transparenz und Vorsorge zum Schutz von Mensch und Natur. Die politisch Verantwortlichen werden mit der Resolution aufgefordert, dem umstrittenen Gesetzesentwurf der EU-Kommission zur Deregulierung neuer Gentechniken (NGT) nicht zuzustimmen, da dieser grundlegende Natur- und Verbraucherschutzrechte missachtet.
Die Forderung nach Kennzeichnung und Risikoprüfung für alle gentechnisch veränderten Pflanzen wird von über 90 Prozent der Menschen in Deutschland unterstützt.* Auch das Europäische Parlament hat sich 2024 für den Erhalt der Kennzeichnungspflicht bei Gentechnik-Pflanzen und -Produkten ausgesprochen und gegen die Möglichkeit der Patentierung sogenannter NGT 1-Pflanzen gestimmt.
Bernd Rodekohr, Gentechnikexperte der Aurelia Stiftung, kommentiert: „Schon heute erheben die großen Agrarkonzerne mit Hilfe von CRISPR-Patenten Ansprüche auf tausende von Genvarianten, die in der Natur vorkommen. In den Patenten sollen spezielle Formulierungen den Eindruck einer ,technischen Erfindung‘ erzeugen. Dieser Ausverkauf der Natur muss gestoppt werden. Die Natur gehört nicht den Agrarkonzernen, sie gehört uns allen – und vor allem sich selbst.“
Jede Wildpflanzenart gentechnisch verändern – ohne Risikoprüfung?
Die Forderungen des Bündnisses aus Umwelt- und Verbraucherschützern, Imkern, Landwirten, Züchtern, Lebensmittelproduzenten, Tier- und Klimaschützern wenden sich nicht gegen eine Technologie. Das ist wichtig zu betonen, denn dies wird immer wieder von der Agrarindustrie-Lobby unterstellt, um vom Kernproblem der geplanten Deregulierung abzulenken: Der Abschaffung von Kennzeichnung und Risikoprüfung für Gentechnikpflanzen und damit dem Abbau grundlegender Natur- und Verbraucherschutzrechte: Der Gesetzentwurf ist eine massiver Angriff auf Transparenz, Wahlfreiheit und das Vorsorgeprinzip der EU.
Dass der Gesetzesentwurf beispielsweise vorsieht, jede beliebige Wildpflanzenart ohne Risikoprüfung gentechnisch zu verändern und freizusetzen, ist maßlos, gefährlich und aus Naturschutzsicht völlig inakzeptabel. Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt ist eine Entscheidung, die über Generationen wirkt.
Was ist mit insektengiftigen Gentechnik-Pflanzen?
Ein kleiner Lichtblick immerhin: insektengiftige Pflanzen bleiben weiterhin reguliert. Ebenso herbizid-resistente Pflanzen, etwa solche, die resistent sind gegen Glyphosat. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein – könnte man meinen. Leider ist das nicht so. Bis zuletzt behauptete die Agrogentechnik-Lobby, Gentechnik-Pflanzen mit unter 20 Veränderungen seien sicher – bis die Aurelia Stiftung gemeinsam mit ihren Partnern Testbiotech und Save Our Seeds (SOS) in einer Studie das Gegenteil aufzeigte.
Allerdings wurden nur NGT-Pflanzen ausgeschlossen, die bekannte insektizide Substanzen produzieren. Nicht jedoch Gentechnik-Pflanzen, die mit Hilfe neuer Methoden insektengiftig gemacht wurden, wie dem gezielten „Stummschalten“ von Genen in Schädlingen (RNA-Interferenz).
Auch andere biodiversitätsschädigende Eigenschaften neuer Gentechnik-Pflanzen wie Invasivität sollen nach dem Willen der EU-Kommission und der Agrarindustrie-Lobby künftig nicht mehr geprüft werden.
In Übereinstimmung der Ökologischen Wissenschaft und Umweltbehörden wie dem Bundesamt für Naturschutz fordert die Resolution die Politik daher auf, sicherzustellen, dass auch künftig jede neue NGT-Pflanze einer wissenschaftsbasierten Einzelfallprüfung unterzogen wird.
Wie geht es weiter?
Das Europäische Parlament muss dem Gesetzesvorschlag final noch zustimmen. Die Abstimmung dürfte voraussichtlich Anfang März stattfinden. Leider ist es nicht unwahrscheinlich, dass die konservative EVP dann zusammen mit der extremen Rechten für patentierte Gentechnikpflanzen ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung stimmt.
Nutzen Sie hier die Möglichkeit, den EU-Abgeordeten zu schreiben, warum patentierte Gentechnikpflanzen ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung inakzeptabel sind für Mensch und Biene.
Die Resolution finden Sie hier.
