Insektenschutzgesetz: Potenziale werden nicht ausgeschöpft

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Ein aktueller Entwurf zum geplanten Insektenschutzgesetz verdeutlicht die Ambitionen von Umweltministerin Schulze und die Tatenlosigkeit von Agrarministerin Klöckner beim Thema Insektensterben.

Nachdem es die Biene vor zweieinhalb Jahren in den Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Bundesregierung geschafft hatte, waren die Erwartungen nach politischen Veränderungen zum Wohle der Bestäuber hoch. Ein jetzt bekannt gewordener Referentenentwurf zu dem geplanten Insektenschutzgesetz dämpft erneut die Hoffnungen, dass die Bundesregierung ihre Vorhaben zum Schutz der Insekten wirklich umsetzen wird. Während Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) mit der Vorlage des Gesetzesentwurfs zumindest einen wichtigen Impuls gibt und sich um ein politisches Vorankommen bemüht, blockiert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) weiterhin jeglichen Insektenschutz im Bereich der Landwirtschaft.

 

Frau Klöckner macht weder Politik für Bäuerinnen und Bauern noch für Insekten, dafür leider immer wieder im Sinne der Agrarindustrie.

Johann Lütke Schwienhorst
Agrarreferent der Aurelia Stiftung

Insektenschutz in Agrarlandschaft geht schleichend voran

Beleuchtungsanlagen im Straßen und Siedlungsbereich werden regelmäßig und oft zu Insektenfallen. Dem Gesetzesentwurf nach sollen unter anderem sogenannte „Skybeamer“, die kilometerweit in den Himmel leuchten und die Vogel- und Insektenwelt beeinträchtigen in ihrer Nutzung stark eingeschränkt werden. Für den ganzheitlichen Insektenschutz müssen Themen wie Lichtverschmutzung zweifellos mitgedacht und entschlossen angegangen werden. Allerdings darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass mehr als die Hälfte der Fläche in Deutschland landwirtschaftlich genutzt wird und auch dort eine Lebensgrundlage für Insekten gegeben sein muss.

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem eine Veränderung des Wasserhaushaltsgesetzes vor, wodurch sowohl Gewässerschutz als auch Biodiversität gefördert werden sollen. Künftig soll beim Spritzen von Pestiziden ein Mindestabstand von zehn Metern zu Gewässern eingehalten werden. Ist der Gewässerrandstreifen begrünt, soll ein Abstand von fünf Metern ausreichen. Auch das Vorhaben, artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern als Biotope unter besonderen Schutz zu stellen, hat das Potenzial einen Beitrag zur Artenvielfalt zu leisten. Darüber hinaus sind im Insektenschutzgesetz aber leider keine weiteren Maßnahmen in der Agrarlandschaft vorgesehen.

Noch immer keine Spur von Glyphosat- oder Pestizidverboten in Schutzgebieten

Vom lange angekündigten, schrittweisen Glyphosatausstieg fehlt jede Spur. Obwohl bereits im Aktionsprogramm Insektenschutz vom letzten September eine teilweise Einschränkung der Nutzung von Agrar-Pestiziden in Schutzgebieten vorgesehen war, taucht diese nicht mehr im Entwurf auf. Diese Entscheidungen fallen in hohem Maß in die Zuständigkeit des Ressorts von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner. Dadurch scheint es fraglich, ob das Regierungsversprechen für mehr Insektenschutz tatsächlich eingelöst wird. Umso wichtiger ist es, jetzt weiter öffentlichen Druck auszuüben und die gravierenden Probleme der Insekten in der Agrarlandschaft immer wieder klarzustellen.

Johann Lütke Schwienhorst, Agrarreferent der Aurelia Stiftung, sagt: „Die gegenwärtige Agrarpolitik, die nach wie vor eine Intensivierung der pestizidgestützten Landwirtschaft forciert, gefährdet die Existenz von Insekten und Landwirt*innen gleichermaßen. Das Insektensterben und Höfesterben in unseren ländlichen Regionen haben in dieser Hinsicht ein und dieselbe Ursache. Um dieser Ursache zu begegnen, kann die Pestizidreduktion auf Gewässerrandstreifen nur ein erster kleiner Schritt sein. Wir brauchen eine Landwirtschaftspolitik, die ordnungsrechtlich Insekten vor Pestiziden schützt und förderpolitisch auf Vielfalt statt Einfalt setzt. Frau Klöckner macht weder Politik für Bäuerinnen und Bauern noch für Insekten, dafür leider immer wieder im Sinne der Agrarindustrie.“

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