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Aurelia Stiftung weist Behauptungen der Behörde BVL zurück

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat sich erstmals zu unserer wiederholten Kritik an der Gefährdung von Bienen und Imkereien durch Pestizidzulassungen geäußert. Bedauerlicherweise wiederholt das BVL in seiner Stellungnahme lediglich die weiterhin geltenden und völlig unzureichenden Zulassungsvorgaben, statt auf die von uns benannten Mängel und Risiken einzugehen.

Gefahr durch Acetamiprid in Blüten

Der Wirkstoff Acetamiprid ist das letzte Neonicotinoid, das im Ackerbau zur Anwendung in der Blüte zugelassen ist. Die Aurelia Stiftung hat sowohl in einem Brief an das Bundesagrarministerium und das BVL sowie in einem Brief an die EU-Kommission ausführlich beschrieben, weshalb die Anwendung dieses Wirkstoffs hochproblematisch für Umwelt, Bienen und Imkereien ist.

Gefahren für Honigbienen streitet das BVL gänzlich ab, ohne dabei auf die von uns angeführte Studie einzugehen, die die subletalen Effekte von Acetamiprid auf Honigbienen beschreibt. Weiterhin behauptet das BVL, Gefahren für Wildbienen seien mit der unverbindlichen Empfehlung an Landwirt*innen, dass diese Mittel „in den Abendstunden ausgebracht werden“ sollten, ausreichend gebannt.

Wirtschaftliche Risiken für Imkereien streitet die Behörde ebenfalls ab, ohne dabei auf die von uns dargelegte Kausalkette der Probleme einzugehen. Das BVL sieht auch weiterhin keinen Bedarf, Bienen und Imker*innen vor Schäden durch Neonicotinoide mit wirksamen Auflagen zu schützen. Damit bleibt es auch dabei, dass in diesem Jahr mit einer weit verbreiteten Anwendung von Acetamiprid im Raps, insbesondere zu Blühbeginn, zu rechnen ist.

Aurelia fordert Reaktion von EU-Kommission

Nach wie vor sehen wir die Sonderbestimmung der EU-Zulassungsrichtlinie für Acetamiprid verletzt, die den EU-Mitgliedsstaaten vorschreibt, dass in der nationalen Produktzulassung auf Risiken für Bienen besonders geachtet werden solle. Das BVL behauptet, diese Vorgabe mit seiner unverbindlichen Zulassungsauflage NN410 („Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.“) ausreichend zu berücksichtigen. Dieser Auffassung widersprechen wir vehement.

Das BVL konterkariert seine eigene Zulassungsauflage, indem es Acetamiprid-Produkte zugleich als „B4 = Bienenungefährlich“ einstuft und somit einen Freifahrtschein zur Anwendung in der Blüte erteilt. Ebenfalls geht das BVL nicht auf unsere Kritik ein, dass es Herstellerfirmen erlaubt, Acetamiprid-Produkte als „Bienenungefährlich“ zu bewerben. Dass das BVL darüber hinaus behauptet, die Gefahr durch Pestizidrückstände in Lebensmitteln werde regelmäßig „überschätzt“, ist blanker Hohn für die schon jetzt von Pestizidschäden betroffenen Imker*innen sowie für viele ihrer Kolleg*innen, die jedes Jahr aufs Neue um die Verkehrsfähigkeit ihrer Produkte bangen müssen.

Andere EU-Mitgliedstaaten sind in dieser Hinsicht deutlich weiter. Im Nachbarland Frankreich sind Acetamiprid-Produkte seit 2018 gar nicht mehr zulässig, in Belgien sind sie zur Anwendung in der Blüte verboten. Wir setzen weiterhin auf die EU-Kommission, die Einhaltung der europäischen Bienenschutzvorgabe für Acetamiprid sicherzustellen, sodass eine Anwendung von Acetamiprid in der Blüte auch in Deutschland verbindlich verboten wird.

Neonicotinoide in Zuckerrüben

2018 wurde der hoch bienengefährliche Neonicotinoid-Wirkstoff Thiamethoxam, fachlich begründet und gerichtlich bestätigt, zur Freilandanwendung verboten. Für die nun erteilten „Notfallzulassungen“ dieses Wirkstoffes zur Beizung von Zuckerrübensaatgut konnte das BVL als zuständige Zulassungsbehörde weder den „Notfall“ begründen (vgl. hierzu Stellungnahme des Imkerverbands Rheinland-Pfalz), noch den Ausschluss der Gefahren für Umwelt und Imkerei plausibilisieren. Die Ausführungen des BVL bekräftigen nur die völlig einseitige Interessenabwägung zugunsten der Zuckerindustrie und zulasten von Umwelt und Imkerei.

Das BVL verweist darauf, dass „Landwirte wie auch Imker im gleichen Naturraum wirtschaften und die Grundlagen für eine vielfältige Umwelt schaffen und bewahren und beiderseits vom Dialog und Verständnis für die Probleme der jeweils anderen Seite profitieren.“ Naturschutz und insbesondere Imker*innen als Teil der Landwirtschaft haben in aller Regel großes Verständnis für die Sorgen landwirtschaftlicher Betriebe vor Ertragsverlusten durch Schädlingsdruck. Genauso bringen viele Bäuerinnen und Bauern ein Verständnis für Umweltschutz und die Bedürfnisse der Imker*innen auf. Wenn allerdings Ackerbaubetriebe durch behördlich genehmigte und empfohlene Pestizidanwendungen Natur und Imkereien Schaden zufügen und den Betroffenen weder Schutz noch Schadensersatz gewährt wird, entsteht ein unfaires Missverhältnis. Dies kann nur durch entsprechende Reformen behoben werden, zu denen die Aurelia Stiftung bereits in unterschiedlichen Publikationen und Briefen konstruktive Vorschläge erarbeitet hat.

Zulassungsprüfungen bleiben mangelhaft

Johann Lütke Schwienhorst, Agrarreferent der Aurelia Stiftung kommentiert:
„Der Umstand, dass weder Umweltorganisationen noch Imkerverbände vor der Erteilung der ‚Notfallzulassungen‘ einbezogen wurden, offenbart aufseiten der Behörden ein völlig einseitiges Verständnis von Landwirtschaft, welches Natur, Imkerei und letztendlich auch der Bauernschaft schadet. Da Bäuerinnen und Bauern sich nicht auf die im Rahmen der Pestizidzulassungen erfolgte Risikoabschätzung durch das BVL verlassen können, verursachen sie ungewollt Umweltschäden sowie wirtschaftliche Schäden bei Imkereien und erleiden dadurch selbst einen Imageschaden, den das BVL durch fragwürdige Zulassungen mit zu verantworten hat.“

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